Allgemeine Geschäftsbedingungen

ECH Elektrochemie Halle GmbH
Otto-Eißfeldt-Str. 8
D-06120 Halle (Saale)

Telefon: +49 (0) 345 279570-0
Telefax: +49 (0) 345 279570-99
E-Mail: info@ech.de

1. Allgemeines

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von der ECH Elektrochemie Halle GmbH, im Folgenden "ECH“ genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedin gungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen
     
  2. Andere Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Zustimmung durch ECH verbindlich.

2. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote von der ECH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fern schriftlichen Bestätigung durch die ECH. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderun gen oder Nebenabreden. 
     
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. 
     
  3. Die Angestellten von der ECH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertra ges hinausgehen.

3. Preise

  1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von der ECH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzli chen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert be rechnet.
     
  2. Die Preise gelten in der Währung Euro, ab Werk, ausschließlich Verpackung.

4. Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder –fristen sind verbindlich, wenn sie vom Käufer und von der ECH ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Ansonsten sind alle Lie fertermine und –fristen unverbindlich.
     
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ECH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der ECH oder deren Unterlieferanten auftreten, hat ECH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechti gen ECH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
     
  3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemesse ner Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird ECH ihren Verpflichtungen frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die ECH nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benach richtigt.
     
  4. Sofern die ECH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugs entschädigung in Höhe von ½ v. H. für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 v. H. des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lie ferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von ECH.
     
  5. ECH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Verkäufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausfüh rende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der ECH verlas sen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von ECH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der ECH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der ECH die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
     
  2. Die Ware bleibt Eigentum von der ECH. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die ECH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum von der ECH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit )Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die ECH übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum von der ECH unentgelt lich. Ware, an der ECH (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
     
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehalts ware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kon tokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an ECH ab. ECH ermächtigt ihn widerruflich, die an ECH abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungs gemäß nachkommt.
     
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von der ECH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
     
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist die ECH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

7. Gewährleistung

  1. ECH gewährleistet, dass die verkauften Produkte im Zeitpunkt des Gefahren überganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind und die vertraglich zugesi cherten Eigenschaften haben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate für Ersatztei le sowie für Reparaturen und Ersatzlieferungen.
     
  2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder War tungsanweisungen von der ECH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge nommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufereine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
     
  3. Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich bei Ablieferung zu untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Mangel, so ist dieser unverzüglich gegenüber ECH anzuzeigen, spätes tens innerhalb von einer Woche ab Absendung der Ware. Zur Mängelbeseitigung ist nach Wahl von ECH die Ware zur Fehlerbeseitigung am Aufstellungsort bereitzuhalten oder an ECH zurückzusenden.
     
  4. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen ECH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vor stehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
     
  5. ECH verpflichtet sich, mangelhafte Produkte nach eigener Wahl nachzubessern oder durch mangelfreie Produkte zu ersetzen. Sämtliche Reparaturkosten, einschließlich der notwendigen Ersatzteile, Fahrt- und Transportkosten zum Lieferort, Spesen, werden im Falle der Gewährleistung von ECH getragen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewähr leistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten anderen Ort vorgenommen werden, kann ECH diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standard sätzen von ECH zu bezahlen sind. Der Käufer gewährt ECH zur etwaigen Män gelbeseitigung die nach billigem Ermessen von ECH erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Käufer diese, ist ECH von der Gewährleistung befreit.
     
  6. Schlägt die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist fehl, bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder, wenn zwischen ECH und dem Käufer über die Herabsetzung keine Einigung zustande kommt, von dem betreffenden Liefervertrag kostenfrei zurückzutreten.
     
  7. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Käufer oder ein Dritter nach Absendung der Ware Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder die Waren unsachgemäß behandelt.

8. Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von ECH 30 Tage nach Rech nungsstellung ohne Abzug zahlbar. ECH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestim mungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist ECH Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 
     
  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
     
  3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist ECH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kon tokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
     
  4. Wenn ECH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn ECH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist ECH berechtigt, die gesamte Festschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. ECH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vo rauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.
     
  5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängel rügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Ge genansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis be rechtigt.

9. Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Ver tragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen ECH als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolge schäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10. Konstruktionsänderungen

ECH behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzu nehmen.

11. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

Bei der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten in der Bundesre publik Deutschland durch ein von ECH geliefertes Produkt wird der Käufer ECH unverzüg lich schriftlich unterrichten. In diesem Falle ist ECH allein berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen die Ansprüche derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von ECH geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann wird ECH dem Käufer grundsätzlich das Recht zum Benutzen des Produktes verschaffen. Falls dies ECH zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, wird ECH nach eigener Wahl dieses Produkt derart abän dern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurückneh men und den Kaufpreis abzüglich eines die entgangene Nutzungsmöglichkeit berücksichti genden Betrages erstatten, der betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Umgekehrt wird der Käufer ECH gegenüber allen Ansprüchen allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen ECH dadurch entste hen, dass ECH Instruktionen des Käufers befolgt oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert.

12. Sonstige Vereinbarungen

Sonstige Vereinbarungen sind grundsätzlich nur nach schriftlicher Bestätigung durch ECH verbindlich. Der Besteller unterliegt im gleichen Umfang wie der Lieferer der Schadener satzregelung. Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferungen oder Leistungen so zu benutzen, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ECH und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
     
  2. Alleiniger Gerichtsstand ist Halle/Saale.

14. Verbindlichkeit der Bedingungen

Der Vertrag und die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen bleiben auch bei rechtli cher Unwirksamkeit einzelner Punkte in den übrigen Teilen verbindlich. Im Fall der Unwirk samkeit einzelner Bedingungen und Vertragspunkte erfolgt Anpassung an ansonsten im Geschäftsverkehr übliche Bedingungen nach den Grundsätzen der Billigkeit und Zumutbar keit. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde.